Überblick
Die wiederkehrende Überprüfung ist eine gesetzliche Messung an der Feuerstätte. Sie ersetzt nicht automatisch die Reinigung des Geräts, und eine Reinigung ersetzt nicht das Protokoll.
Die GK71-Überprüfung ist die in Wien vorgeschriebene Überprüfung von Gasgeräten und Abgasanlagen. Dabei werden Gerät, Verbrennung, Abgasführung und Aufstellraum geprüft und das Ergebnis im Prüfbefund festgehalten.
Wir verbinden die Überprüfung sinnvoll mit dem Thermenservice: Erst wird gereinigt und eingestellt, dann gemessen. So stimmen die Werte und Sie haben Wartung und Befund in einem Termin erledigt.
Ergibt die Messung Mängel, erklären wir, was sie bedeuten und wie dringend sie sind. Bei Gefahr nehmen wir das Gerät außer Betrieb, bis die Ursache behoben ist.
Woran Sie es merken
- Der Rauchfangkehrer oder die Behörde verlangt die Überprüfung.
- Das letzte Protokoll ist abgelaufen.
- Nach einem Tausch braucht es die Abnahme.
Was der Auftrag enthält
- Messung nach dem vorgesehenen Umfang.
- Protokoll für Ihre Unterlagen.
- Hinweis, wenn die Werte nur nach einer Reinigung oder Reparatur passen.
So läuft es ab
Termin mit Unterlagen
Altes Protokoll und Gerätetyp bereitlegen.
Messen
Gerät im vorgesehenen Betrieb, Werte dokumentieren.
Nachziehen
Wenn Werte fehlen, erst die Ursache, dann die Wiederholung.
Preise
Thermenservice und Wartung
Kamin gebundene Geräte
130€
zzgl. MwSt.
Reinigung, Komponentenprüfung, Sicherheits- und Funktionstest, Effizienz, Abgasmessung nach ÖNORM.
Brennwertgeräte
150€
zzgl. Service Kit oder Brennkammerdichtung
Reinigung von Brenner und Tauscher, Brennkammer, Abgaswerte, Kondensat, Effizienz.
Thermenservice-Paket Heizwert
150€
exkl. MwSt.
Arbeits- und Wegzeit, Tauscher, Brenner, Isolierung, Elektroden, Ausdehnungsgefäß, Dichtheit, Übergabe, Dokumentation.
Bei starker Verschmutzung kann Mehrarbeit anfallen, vorher besprochen. Thermenservice Niederösterreich: wegen der längeren Anfahrt eine Pauschale von 200,00€ exkl. MwSt.
Gut zu wissen
- Wir stellen kein Protokoll aus, wenn das Gerät die Messung nicht hergibt.
- Mängel an Kamin oder Aufstellraum können den Termin begrenzen.
- Die Gebühr der Behörde ist nicht unsere Servicepauschale.

