Bevor an der Fassade gebohrt wird, braucht es in der Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters und in der Eigentumswohnung in der Regel die der anderen Eigentümer. Im Altbau und in Schutzzonen kann zusätzlich die Baubehörde betroffen sein.
Überblick
In vielen Häusern entscheiden Eigentümergemeinschaft oder Verwaltung über Außengerät und Kernbohrung. Mündliches Nicken des Nachbarn ist kein Beschluss. Holen Sie die Freigabe schriftlich, mit Skizze, wo das Gerät hängt.
Denkmalschutz und Schutzzonen in den inneren Bezirken sind strenger als ein Nachkriegsbau in Simmering. Wir kennen die typischen Konflikte, die Bewilligung selbst holen Sie bei der zuständigen Stelle und im Haus.
Semitec montiert, wenn der Platz technisch passt und Sie die hausinterne Freigabe haben. Eine Bohrung auf Verdacht machen wir nicht.
Wen Sie fragen
In Mietwohnungen den Vermieter oder die Hausverwaltung. In Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft, da die Fassade allgemeiner Teil des Hauses ist. Bei Änderungen am Erscheinungsbild in Schutzzonen kann die Stadt mitreden.
Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und beschreiben Sie Position, Gerät und Leitungsweg.
- Mietwohnung: Vermieter
- Eigentum: Eigentümergemeinschaft
- Schutzzone: Behörde prüfen
Was in den Antrag gehört
Ein Foto mit eingezeichneter Position des Außengeräts, Gerätemaße, Schallwerte und der Leitungsweg. Je konkreter, desto schneller die Entscheidung.
Wir liefern Ihnen die technischen Angaben für den Antrag.
Checkliste
- Zuständige Stelle klären
- Fotos mit Position
- Gerätedaten und Schall
- Schriftliche Zustimmung
- Erst dann bestellen
Wann Sie uns rufen sollten
Wenn eines dieser Anzeichen zutrifft, lohnt sich ein Anruf oder eine Anfrage mit Fotos:
- Ein Raum wird im Sommer nicht nutzbar.
- Ein Büro braucht planbare Kühlung.
- Eine vorhandene Anlage soll erweitert werden.
Der günstige Online-Preis scheitert oft an der Bohrung, am Kondensat und daran, dass die Hausverwaltung das Außengerät nicht freigegeben hat.
